Unterstützt ihr die Schweiz und die EU?
Ja. Wir berücksichtigen das Schweizer DSG und die DSGVO im Rahmen der konkreten Tätigkeit und Datenverarbeitung. Welche Vorschriften im Einzelfall anwendbar sind, wird anhand deines Unternehmens und seiner Zielmärkte geklärt.
Erstellt ihr eine Datenschutzerklärung für meine Website?
Wir erstellen einen Entwurf auf Grundlage der eingesetzten Dienste und deiner Angaben. Fehlende Informationen und offene Prüfpunkte werden kenntlich gemacht. Eine juristische Prüfung kann bei Bedarf mit Fachanwälten organisiert werden.
Was ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten?
Es dokumentiert die relevanten Datenverarbeitungen eines Unternehmens strukturiert. In der Schweiz wird vom Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten gesprochen. Ob und in welchem Umfang eine Pflicht besteht, hängt vom jeweiligen Rahmen ab; wir unterstützen bei Erfassung und Erstellung.
Wann braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
Wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in deinem Auftrag verarbeitet, ist die Einordnung als Auftragsverarbeiter beziehungsweise Auftragsbearbeiter zu prüfen. Nicht jede Zusammenarbeit fällt automatisch darunter. Wir nehmen Rollen und Tätigkeiten auf und klären benötigte Vereinbarungen, bei Bedarf mit Fachanwälten.
Prüft ihr auch KI-Tools und Cloud-Dienste?
Ja. Wir betrachten geschäftliche Nutzung, Datenquellen, Empfänger, Einstellungen und relevante Anbieterunterlagen. Auch internationale Datenflüsse und offene Vertragsfragen werden in die Prüfung einbezogen.
Deckt die Beratung auch technische Anpassungen ab?
Ja. Wir können Befunde in Website-, Tracking- oder Consent-Einstellungen korrigieren und weitere Anpassungen begleiten. Umfang und Zuständigkeiten werden vor der Umsetzung vereinbart.
Wie arbeitet ihr mit Fachanwälten zusammen?
Bei Bedarf kann fachanwaltliche Unterstützung für rechtliche Bewertungen, Vertragsfragen oder die Prüfung von Entwürfen organisiert werden. Wir bereiten Informationen zu Technik und Prozessen vor und begleiten die Umsetzung der abgestimmten Massnahmen.
Kann die Dokumentation laufend aktualisiert werden?
Ja. Neue Dienste, geänderte Prozesse und zusätzliche Datenflüsse können aufgenommen und die Dokumentation entsprechend überarbeitet werden. Auch technische Kontrollen lassen sich wiederkehrend vereinbaren.